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Heilbronn
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Datum
29.07.2019

Noch mehr Schutz beim Online-Banking

Ab Mitte September müssen sich Online-Banker und Online-Shopper aufgrund einer EU-Richtlinie doppelt authentifizieren. Was sich für MLP Kunden dadurch ändert.

Online-Banking
(GettyImages/Sofie Delauw)

Online-Banking ist längst im Alltag angekommen. Nach einer Umfrage des Digitalbranchenverbandes Bitkom erledigen inzwischen drei von vier Internetnutzern ihre Finanzgeschäfte via Computer, Smartphone oder Tablet. Damit dieser bequeme Weg auch möglichst sicher ist und bleibt, müssen sich auch die Standards, wie Verbraucher ihre Geldgeschäfte im Netz autorisieren, regelmäßig an die aktuellen Technologien anpassen.

Die EU-Richtline PSD2

Hier kommt die sogenannte PSD2-Richtlinie der EU ins Spiel. Diese Payment Service Directive II (Zweite Zahlungsdiensterichtlinie) verlangt spätestens ab dem 14. September 2019 eine „starke“ Authentifizierung. Im Klartext: Um eine Überweisung zu tätigen oder im Netz zu bezahlen, muss sich jeder Kunde ab dann immer mit zwei verschiedenen Eingabeelementen identifizieren können. Diese Elemente müssen zudem jeweils aus zwei unterschiedlichen der drei folgenden Kategorien stammen:

  1. Wissen – etwas, worüber nur der Kunde Kenntnis hat (PIN, Passwort etc.)
  2. Besitz – etwas, worüber nur der Kunde verfügt (Handy, Karte, TAN-Generator)
  3. Inhärenz – etwas, das als biometrische Eigenschaft einzig dem Kunden zuzuordnen ist (Fingerabdruck etc.)

Das ändert sich mit der Richtlinie für MLP Kunden

Künftig müssen Kunden bereits beim Einloggen in den Financepilot Banking und Report sowie in das MLP Kundenportal neben der PIN alle 90 Tage auch eine Transaktionsnummer (TAN) eingeben. Dafür müssen sie eines der drei TAN-Verfahren nutzen, die MLP anbietet: SecureGo, Sm@rt-TAN plus oder mobileTan.

Alles andere erfolgt wie gewohnt: Überweisungen, Daueraufträge etc. bestätigen die Nutzer mit einer extra generierten TAN.

Alle Internethändler mit Sitz in der EU müssen ebenfalls die 2-Faktor-Authentifizierung einsetzen, wenn ihre Kunden mit Kreditkarte bezahlen wollen. Bei den MLP Karten von Mastercard erfolgt dies im Rahmen des Sicherheitsverfahrens „Mastercard Identity Check“. MLP Kreditkarteninhaber müssen dafür ihre Karte für das Verfahren zuvor registriert haben, unter mlp-sicherbezahlen.de Um einen Bezahlvorgang bei Onlinehändlern abzuschließen, bekommt der Käufer automatisch eine TAN auf sein Mobiltelefon.

PayPal und Co. – nutzt ein Käufer beim Online-Shopping Bezahldienste, dürfen diese die vom Kunden genutzten Konten maximal viermal am Tag und längstens 90 Tage bei der kontoführenden Bank abfragen. Im Financepilot werden MLP Kunden künftig in einer eigenen Übersicht genau sehen können, welchen Dienstleistern sie Zugriff auf ihr Konto gewährt haben.

Selbst immer wachsam bleiben

Trotz des höheren Schutzes gilt nach wie vor: Auch Bankkunden und Internetkäufer selbst sollten ein paar wichtige Sicherheitsregeln beachten. Sie müssen sehr sorgfältig auf ihre Zugangs- und Kreditkartendaten achten und die Software des PCs sowie den Internetbrowser stets auf dem aktuellen Stand halten. Auch ein funktionierender Virenschutz ist notwendig.

Financepilot Banking und Report und die MLP Kreditkarten sind Angebote der MLP Banking AG

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